Schulsozialarbeit

Was ist Schulsozialarbeit?

Schulsozialarbeit versteht sich als eigenständiger Arbeitsbereich der Kinder und Jugendhilfe, der fest im Schulalltag verankert ist. Sie ist damit Kooperationspartner innerhalb der Schule und stellt ein ergänzendes Angebot, beim Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule dar. Träger der Schulsozialarbeit ist die Stadt Quickborn.

Schulsozialarbeit unterliegt damit auch den Arbeitsprinzipien der Kinder- und Jugendhilfe:

  • Offenheit und Niedrigschwelligkeit
  • Freiwilligkeit
  • Partizipation
  • Lebenswelt- und Sozialraumorientierung
  • Wertschätzung und Respekt

Sie fördert die Schüler*innen in ihrer individuellen Entwicklung durch Hilfestellungen und Beratungen.

Zu den weiteren Aufgabenbereichen am ESG gehören die Beratung von Eltern und Lehrer*innen, Elternarbeit, sozialpädagogische Gruppenarbeiten, Mitgestaltung von pädagogischen Angeboten innerhalb der Schule, Mitarbeit in schulischen Gremien, Gestaltung von Übergängen und die Kooperation mit verschiedensten außerschulischen Partner*innen:

  • Therapeut*innen
  • Ärzten
  • Fachberatungsstellen
  • Jugendamt
  • Schulpsychologischen Dienst
  • Vereinen
  • Offenen Kinder- und Jugendarbeit
  • Ämtern

Die Sozialpädagogische Arbeit in der Schule möchte nicht nur intervenieren, sondern vor allem präventiv handeln. Schulsozialarbeit verfolgt außerdem das Ziel der Steigerung der Teilhabe an Bildung, z.B. über die Verbesserung von Lebens- und Lernbedingungen von Jugendlichen.

Zu welchen Bereichen können Fragen gestellt werden?
Mehr Fragen als Antworten? Stress und Sorgen?

Hier kann zum Beispiel geholfen werden:

  • Schulischen Probleme
  • Schwierigkeiten zu Hause
  • Fragen der Erziehung
  • Gespräche mit Lehrkräften
  • Veränderungen im Verhalten des Kindes
  • Lehrer*innen machen sich Sorgen um das Kind

Wir können gemeinsam versuchen die neue Situation einzuschätzen und Lösungswege erarbeiten.
Alle Gespräche unterliegen der Schweigepflicht.