Ausbildungskonzept für Lehrkräfte

Seit vielen Jahren engagiert sich das Elsensee‑Gymnasium als Ausbildungsschule und legt dabei großen Wert auf eine gute praktische Ausbildung des Lehrernachwuchses. Zugleich freuen wir uns über die vielen Ideen, die von den jungen Lehrkräften in unsere tägliche Schul-Praxis eingebracht werden. Begleitet und unterstützt werden sie vom gesamten Kollegium.

So entstehen viele Vorteile:

  • Für die jungen Lehrkräfte, durch die Erfahrung des Kollegiums und die intensive Begleitung ihres Unterrichts, wobei sie nicht selten zentrale Aspekte der pädagogischen Arbeit am Elsensee‑Gymnasium in ihre zukünftige Arbeit als Lehrerin oder Lehrer übernehmen. 
  • Für unsere Schule durch immer wieder neue und moderne Ansätze in der schleswig-holsteinischen Lehrerausbildung.
  • Für unsere Schülerinnen und Schüler sowie die Bildungslandschaft in Schleswig-Holstein durch interessante Konzepte und frischen Wind mit Impulswirkung.

Als innovatives Gymnasium erweitert und verfeinert die beständige Ausbildung von jungen Lehrkräften unsere konzeptionelle und pädagogische Arbeit und sichert so, dass das Elsensee‑Gymnasium stets am Puls der Zeit bleibt auf der Basis bewährter Traditionen, Überzeugungen und Werte. Wir meinen: Das macht gute und zeitgemäße Bildung an Schulen aus!

Was uns besonders stolz macht:
Ein Großteil der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst schließt seine praktische Ausbildung an unserem Gymnasium sehr erfolgreich ab und nicht wenige bleiben uns auch darüber hinaus als fester Bestandteil des Kollegiums erhalten.

 

Rahmenbedingungen und Grundsätze 

Die Ausbildung der Referendarinnen und Referendare ist geregelt durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Lehrkräfte (APVO Lehrkräfte) vom November 2020. Für das Konzept gilt im Besonderen Teil B (Ausbildung durch die Schule) als Grundlage. Den Rahmen bilden die geltenden Lehrpläne, Fachcurricula, Fachanforderungen und Bildungsstandards, die Ausbildungsstandards sowie das Schul- und Arbeitsprogramm des Elsensee‑Gymnasiums. 

Fachliche und pädagogische Voraussetzungen 

Grundsätzlich kann in allen gymnasialen Fächern ausgebildet werden. Die Mitglieder der verschiedenen Fachschaften sind bereit, die jeweiligen Ausbildungslehrkräfte zu unterstützen, u.a. indem sie den Referendarinnen und Referendaren nach vorheriger Absprache Hospitationsmöglichkeiten bieten. Die Ausbildungslehrkräfte sollen an Fortbildungsmaßnahmen des IQSH teilnehmen. 

Umsetzung der Ausbildungsverordnung und Unterstützung durch schulorganisatorische Maßnahmen 

Verantwortlich für die inhaltliche und organisatorische Umsetzung der Ausbildungsverordnung ist der Schulleiter. Dieser regelt den unterrichtlichen Einsatz der Referendare, teilt die Ausbildungslehrkräfte zu und ist unmittelbarer Vorgesetzter der Lehrkräfte in Ausbildung. Er lädt die Lehrkräfte in Ausbildung zur Erörterung aktueller und grundsätzlicher Fragen der schulischen Praxis und des Schulrechts ein. Auf Wunsch gibt der Schulleiter etwa zur Hälfte der Ausbildung eine Rückmeldung zur Leistung und Entwicklung der Lehrkräfte in Ausbildung. 

Um sich ein Bild von den auszubildenden Lehrkräften, ihrem Unterricht und ihrer Entwicklung zu machen, besucht der Schulleiter in jedem Fach mindestens einmal pro Semester den Unterricht jeder auszubildenden Lehrkraft mit anschließender Besprechung. Die Referendare sind angehalten, den Unterricht anderer Referendare (bei Fächergleichheit auch an benachbarten bzw. kooperierenden Schulen) zu besuchen und bei Kolleginnen und Kollegen zu hospitieren. Beim Unterricht unter Anleitung verbleibt die Verantwortung bei der anleitenden Lehrkraft. 

Der Schulleiter verschafft sich einen Eindruck davon, wie die Referendare ihre allgemeinen Pflichten wahrnehmen und wie deren Arbeit und Verhalten im schulischen Umfeld wahrgenommen werden. Er hält Kontakt zu den Referendaren und Ausbildungslehrkräften und berät sich ggf. mit dem Referendarbetreuer. Gegen Ende der Ausbildung verfasst der Schulleiter ein Gutachten mit einer Beurteilung der Ausbildungsleistung, die auf dieser Informationsvielfalt beruht. 

Für alle schulischen Ausbildungsfragen steht ein Referendarbetreuer zur Verfügung. Er berät insbesondere bei schul- und ausbildungsorganisatorischen sowie pädagogischen 

Fragestellungen und ist neben den Ausbildungslehrkräften direkter Ansprechpartner. Der Referendarbetreuer lädt im vierzehntägigen Wechsel die Referendare zu einer Beratungsstunde zu allgemeinpädagogischen, schulspezifischen und prüfungsrelevanten Fragestellungen ein, die im Stundenplan ausgewiesen wird. 

Der Referendarbetreuer arbeitet eng mit den Ausbildungslehrkräften zusammen und gibt Rückmeldung und Anregungen zum Stand und Verlauf der Ausbildung. Ferner unterstützt er in Abstimmung mit der Schulleitung, den Ausbildungslehrkräften sowie mit dem Kollegium die Weiterentwicklung und Fortschreibung des Ausbildungskonzeptes. 

Qualifizierte und kompetente Ausbildungslehrkräfte mit der Lehrbefähigung in dem entsprechenden Fach und der entsprechenden Laufbahn unterstützen die auszubildenden Lehrkräfte in ihrer schulischen Ausbildung im Einklang mit den Ausbildungsstandards und informieren sie über fachschaftsinterne Absprachen und Regelungen. Sie weisen die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zunächst in grundlegende Vereinbarungen des Schulalltags ein, stehen diesen anschließend beratend zur Seite und unterstützen sie insbesondere in der fachspezifischen Vorbereitung, Durchführung und Analyse des Unterrichts und bei der Auseinandersetzung mit pädagogischen Fragestellungen. 

Am Anfang jeden Semesters führen die Ausbildungslehrkräfte ein Orientierungsgespräch über den Stand und Verlauf der Ausbildung, um den Entwicklungsprozess zu fördern. Die gemeinsame Arbeit erfolgt auf der Grundlage von gegenseitigen Hospitationen sowie einer sorgfältigen gemeinsamen Auswertung und Reflexion dieser Hospitationsstunden, zu denen die auszubildenden Lehrkräfte ein Stundenraster vorlegen. Ausbildungslehrkraft und Lehrkraft im Vorbereitungsdienst vereinbaren miteinander Form und Inhalt der schriftlichen Unterrichtsvorbereitung. 

Die Ausbildungslehrkräfte entwickeln gemeinsam mit den Referendaren unterschiedliche methodische und didaktische Ansätze und zeigen ihnen gezielt verschiedene Methoden, um eine Vernetzung von Theorie und Praxis zu gewährleisten. Sie beraten bei der Planung des Unterrichtes von der Stoffverteilung über die Konzeption von Unterrichtseinheiten bis zur Strukturierung von Einzelstunden. 

Die Ausbildungslehrkräfte begleiten die Referendare in der Regel während der gesamten Ausbildungsdauer. In besonderen Fällen ist mit Genehmigung des Schulleiters ein Wechsel der Ausbildungslehrkraft möglich. 

Halten Ausbildungslehrkräfte die Grundlagen einer guten Zusammenarbeit oder sinnvollen Ausbildung nicht bzw. nicht mehr für gegeben, beraten sie sich mit allen an der Ausbildung Beteiligten, so dass frühzeitig und sachlich angemessen interveniert werden kann. 

Der Stundenplaner richtet die Stunden so ein, dass die auszubildende Lehrkraft mindestens in einer Klasse der Ausbildungslehrkraft einmal pro Woche hospitieren kann, die auszubildende Lehrkraft einmal von der Ausbildungslehrkraft besucht wird und beide eine gemeinsame Auswertung durchführen können. Für den Vertretungsunterricht werden auszubildende Lehrkräfte nur im Ausnahmefall herangezogen. Pausenaufsichten hingegen sind Teil der Ausbildung. 

Ausbildungsgebiete 

Die Ausbildung gliedert sich in 

  • Hospitationen im Unterricht der Lehrkräfte, 
  • Unterricht unter Anleitung, 
  • eigenverantwortlichen Unterricht möglichst in allen Stufen, 
  • Mitarbeit in den Teamstrukturen. 

Dies umfasst die Mitarbeit in den Fachschaften, auf Konferenzen, die Teilnahme an Schulveranstalten und sollte auch die Schulentwicklung einbeziehen. 

Die Mitwirkung an außerunterrichtlichen Aktivitäten, Exkursionen, Fahrten, Projektarbeit, fächerübergreifendem Unterricht u. Ä. gehört ebenfalls zur Ausbildung. Eine Einbeziehung in die Abiturprüfung erfolgt bei Bedarf im Rahmen der rechtlichen Vorgaben. 

Begleitung des Einstiegs 

Die Schule stellt den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst wie allen neuen Kolleginnen und Kollegen eine Orientierungsmappe mit allen wichtigen Informationen zur Verfügung. 

Vor Dienstantritt (z. B. am Ende der Sommerferien) findet eine Vorbesprechung durch die Ausbildungslehrkräfte bzw. den Referendarbetreuer statt. Den künftigen Lehrkräften im Vorbereitungsdienst werden die notwendigen Schulbücher zur Verfügung gestellt, Informationen über den Lernstand der zu übernehmenden Klassen und pädagogische Besonderheiten (evtl. durch Kontakt zu den bisher in den Klassen unterrichtenden Lehrkräften) und die Anforderungen des Lehrplans vermittelt. Es erfolgt eine intensive Unterstützung in der Planung der ersten Unterrichtsstunden. 

Beratungsstunden 

Die auszubildende Lehrkraft hält i.d.R. einmal im Halbjahr im Rahmen eines Beratungsbesuchs (Lehrprobe) eine mit einem erweiterten Unterrichtsentwurf dokumentierte Stunde pro Fach. Dazu werden die Schulleitung und ggf. die jeweils betreuenden Ausbildungslehrkräfte sowie weitere Lehrkräfte in Ausbildung eingeladen. Form und Inhalt des Entwurfs sind mit den Ausbildungslehrkräften und der Schulleitung abzustimmen. Die Stunden werden gemeinsam ausgewertet und können mit den Beratungsbesuchen des IQSH zusammenfallen. Den Rahmen gibt die Ausbildungsverordnung vor. 

Evaluation Zur Evaluation und Weiterentwicklung der Ausbildung finden in regelmäßigen Abständen Gesprächsrunden (Schulleiter, Koordinator, Ausbildungslehrkräfte, Referendare) statt.