Die Elternvertretung (Schulelternbeirat) stellt sich vor

Schüler- und Elternschaft haben die Möglichkeit, in vielen Bereichen an der Gestaltung des Schul­lebens mitzuwirken. Dies kann in der Schule, aber auch auf Kreis- oder Landesebene geschehen. In der Schule vertreten die genannten Gruppen zwar ihre jeweils eigenen Anliegen, müssen aber natürlich bei der Lösung von Konflikten und bei unterschiedlichen Interessen in verschiedenen Gremien konstruktiv zusammenarbeiten, um den Auftrag der Schule zu erfüllen. Schulelternbeirat und Schülervertretung können ihre Vorschläge in der Schulkonferenz und vielen anderen Gremien vorbringen. Die Elternvertretung ist das Bindeglied zwischen Eltern, Lehrern und Schulinteressen. Alle zwei Jahre werden in den einzelnen Klassen aus der Elternschaft je drei Vertreter gewählt. Aus der Gesamtheit der Klassenelternvertreter/innen setzt sich der Schulelternbeirat zusammen. Dieser wählt wiederum alle zwei Jahre drei Mitglieder in den Vorstand. Bei den regelmäßigen Schulkonferenzen sind immer alle zwölf Mitglieder des Schulelternbeirates vertreten. Wie Sie sehen, ist der Schulelternbeirat eine wichtige Institution, an der auch Sie sich beteiligen können.

Der Vorstand des Schulelternbeirats

30
Fabian Seidel
1. Vorsitz Schulelternbeirat
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20
Frau Böhnke
2. Vorsitz Schulelternbeirat
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10
Marvin de Vries
3. Vorsitz Schulelternbeirat
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